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27.04.2024
27.04.2024
10747 Thüringer Oberverwaltungsgericht

Gebäudeähnliche Wirkung eines Mobilfunkmastes wegen optischer Dominanz gegenüber Nachbargrundstücken

09.03.2020Von einem etwa 30 m hohen und bis zu ca. 1 m breiten Mobilfunkmast kann aufgrund seiner optischen Dominanz gegenüber der Nachbargrundstücke eine gebäudeähnliche Wirkung ausgehen. Aus diesem Grund muss der Mobilfunkmast zu anderen Gebäuden die nach der Bauordnung erforderlichen Abstandsflächen einhalten. Dies hat das Thüringer Ober­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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