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28.04.2024
28.04.2024
14221 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

04.03.2021Die Anordnung der Stadt Flensburg, dass Friseure und Nagelstudios dort – anders als im Rest Schleswig-Holsteins – zunächst bis zum 6. März 2021 geschlossen bleiben müssen, bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 01.03.2021 in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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