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28.04.2024
28.04.2024
12548 Verwaltungsgericht Koblenz

Ausübungs­berechtigung für das Friseurhandwerk kann nicht auf illegalen Handwerksbetrieb gestützt werden

09.11.2020Einer Friseurhand­werksgesellin kann eine Ausübungs­berechtigung trotz sechsjähriger Berufserfahrung - davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung - nicht erteilt werden, wenn sie in der maßgeblichen Zeit in einem illegal betriebenen Handwerksbetrieb tätig gewesen ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage einer Gesellin ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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