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27.04.2024
27.04.2024
20168 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Friseur haftet wegen fehlender Aufklärung nach Hinweis des Kunden auf Allergie gegen Ammoniak und Henna

08.02.2023Weist ein Kunde darauf hin, dass er gegen Ammoniak und Henna allergisch ist, treffen dem Friseur Auf­klärungs­pflichten. Kommt er dem nicht nach und verursacht das Färbemittel eine allergische Reaktion, macht sich der Friseur schadensersatz- und schmerzens­geld­pflichtig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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