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29.04.2024
29.04.2024
14004 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Berlins Friseursalons bleiben weiterhin geschlossen

17.02.2021Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag der Betreiberin eines Friseursalons zurückgewiesen, den Vollzug der noch bis 14. Februar 2021 geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen, soweit diese Friseursalons untersagt, ihre körpernahen Dienstleistungen zu erbringen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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