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28.04.2024
28.04.2024
18745 Verwaltungsgericht Koblenz

Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 610 v. H. steht nicht in Widerspruch zu dem Grundsatzurteil des Bundesver­fassungsgerichts zur Grundsteuer

23.06.2022Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 610 v. H. anheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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