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28.04.2024
28.04.2024
20717 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Verpflichtung zur Umrüstung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit einem Software-Update rechtmäßig

26.05.2023Das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die von dem Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Verpflichtung zur Umrüstung von vier Fahrzeugmodellen der Opel Automobile GmbH mit einem Software-Update rechtmäßig ist. Betroffen sind die vor dem Jahr 2017 produzierten Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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