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29.04.2024
29.04.2024
17962 Landessozialgericht Hessen

Sozialwahlen 2017 in Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ungültig

28.02.2022Die in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte sowie in der Gruppe der Arbeitgeber im Jahr 2017 durchgeführten Wahlen zur Vertreter­versammlung der SVLFG wurden lediglich in der Unfallversicherung durchgeführt. Dadurch wurden insbesondere Personen, die eine Altersrente der Altersversicherung der Landwirte beziehen und nicht bei der SVLFG unfallversichert sind, von den Wahlen ausgeschlossen. Die Wahlen sind daher ungültig und müssen wiederholt werden. Dies hat das Landessozialgericht Hessen in drei Verfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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