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28.04.2024
28.04.2024
11100 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

800 m²-Regelung für die Wiedereröffnung von Einzelhan­delsgeschäften im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren gebilligt

05.05.2020Das Oberverwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg abgelehnt, soweit danach Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche über 800 m² für den Publikumsverkehr zu schließen sind, es sei denn, sie reduzieren ihre zugängliche Verkaufsfläche auf bis zu 800 m².Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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