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27.04.2024
27.04.2024
11257 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Tanzschule muss geschlossen bleiben

19.05.2020Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Antragstellerin die begehrte Wiedereröffnung ihrer Tanzschule auch unter Beachtung der maßgeblichen Hygiene und Abstands­vorschriften der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2-Bekämpfungs­verordnung) nicht gestattet ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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