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29.04.2024
29.04.2024
17806 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

NRW: 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt

09.02.2022Das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat auf den Eilantrag eines Fitness­studiobetreibers aus Bochum die 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Für Sporteinrichtungen im öffentlichen Raum, wozu auch Fitnessstudios gehören, gilt allerdings weiterhin die in diesem Verfahren nicht angegriffene 2G-Regelung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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