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28.04.2024
28.04.2024
20186 Niedersächsisches Finanzgericht

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio zwecks Vornahme ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

10.02.2023Die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zwecks Durchführung ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastrungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG dar, weil von den Mitgliedsbeiträgen auch Leistungen umfasst sich, die nicht im Zusammenhang mit den ärztlich verordneten Kursen stehen. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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