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29.04.2024
29.04.2024
23558 Finanzgericht Hamburg

Kosten des Insolvenzen­zverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung

09.04.2024Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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