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27.04.2024
27.04.2024
23392 Bundesfinanzhof

Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

07.03.2024Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind bei der Einkommens­besteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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