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27.04.2024
27.04.2024
17118 Corona-Pandemie

Betriebs­eröffnung nach Lockdown: Betriebsrat muss beteiligt werden

05.11.2021Ewig kann eine pandemie­bedingte Schließung der Betriebs­stätte oder eine allgemeine Home-Office-Phase nicht dauern. Irgendwann will der Arbeitgeber die Mitarbeiter wieder zurückholen. Doch wenn die Arbeit vor Ort wieder aufgenommen werden soll, muss der Betriebsrat beteiligt werden. Das haben mehrere Arbeits­gerichte entschieden.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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