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29.04.2024
29.04.2024
21411 Bundesarbeitsgericht

BAG: Grundsätzlich besteht auch bei leicht über­durch­schnittlicher Bewertung kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel in Arbeitszeugnissen

17.08.2023Grundsätzlich besteht auch bei leicht über­durch­schnittlicher Bewertung kein Anspruch auf Aufnahme einer Dankes- und Wunschformel in ein Arbeitszeugnis. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Schlussformel standardmäßig in Arbeitszeugnissen verwendet. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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