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27.04.2024
27.04.2024
22125 Finanzgericht Münster

Energie­preis­pauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

10.10.2023Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energie­preis­pauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem PKH-Verfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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