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18.03.2026
18.03.2026
27874 Niedersächsisches Finanzgericht

Keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung

18.03.2026Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12.02.2026 erläutert, was unter dem vom Gesetzgeber normierten "ELSTER/ERiC-Only-Konzept" zu verstehen ist. Demnach ist ein von einem Rechtsanwalt nur aus seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts eingelegter Einspruch ist nicht formwirksam und fristwahrend.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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