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18.02.2026
18.02.2026
27755 Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Unterschiedliche Steuermesszahlen für Wohn- und Nichtwohn­grundstücke als verfassungsgemäß bestätigt

18.02.2026Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohn­grundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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