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27.09.2025
27.09.2025
27104 Hessisches Finanzgericht

Grundsteu­ermessbetrag für einen Golfplatz im Außenbereich

26.09.2025Wird ein im Außenbereich belegenes unbebautes Grundstück als Golfplatz genutzt und dauert die Ermittlung eines speziellen Bodenrichtwerts für eine solche Nutzung an, kann die Finanzbehörde den Faktor nach dem hessischen Grundsteuerrecht nicht (mehr) anhand des gesetzlichen Auffangwerts bestimmen. Ein darauf gestützter Grundsteu­ermessbetrag ist von der Vollziehung auszusetzen. Dies hat das Hessische Finanzgericht in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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