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28.04.2024
28.04.2024
11661 Landgericht Lüneburg

Falsche Mieter­selbst­auskunft über Vermögens­verhältnisse rechtfertigt fristlose Kündigung trotz fehlender Mietrückstände

20.07.2020Verschweigt ein Wohnungsmieter zu Mietbeginn Schulden und gibt damit eine falsche Mieter­selbst­auskunft über die Vermögens­verhältnisse ab, kann ihm trotz dessen, dass keine Mietrückstände vorliegen, gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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