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27.04.2024
27.04.2024
12197 Verwaltungsgericht Köln

Fälschungsverdacht: Stadt Köln muss Informationen zu Kunstwerken des Museums Ludwig herausgeben

16.09.2020Das Verwaltungsgerichts Köln hat entschieden, dass die Stadt Köln (Antragsgegnerin) Informationen zu Kunstwerken aus der Sammlung der Russischen Avantgarde des Museums Ludwig herausgeben muss, die unter Fälschungsverdacht stehen. Konkret müssen Informationen zum Namen des Künstlers/der Künstlerin, Bezeichnung des Kunstwerkes, Maße und Werk­verzeichnis­nummer benannt sowie die dazugehörenden Gutachten, die den Fälschungsverdacht begründen würden, herausgegeben werden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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