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27.04.2024
27.04.2024
21248 Anwaltskanzlei Harzewski

Erheblich­keitsschwelle beim Schadenseratz

22.06.2023Was war passiert?Die österreichische Post hatte Daten ihrer Kunden weitergegeben, damit eine Agentur anhand der Daten die Parteiaffinität der Kunden ermitteln und so zielgerichtete Wahlwerbung betreiben konnte. Der Kläger, dessen Daten so genutzt wurden, war nach eigenen Angaben „erbost“ davon und fühlte sich durch die Bekanntmachung seiner Parteiaffinität „bloßgestellt“. In anderen Worten: der Vorgang löste bei ihm zwar ein schlechtes Gefühl aus, aber verursachte keinen finanziellen Schaden. Das Gericht sollte nun urteilen, ob diese Gefühlslage einen immateriellen Schadensersatz begründet.Der EUGH machte deutlich, dass zwar nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO einen Schadensersatz begründen könne. Sobald aber der Betroffene eine kausale ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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