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27.04.2024
27.04.2024
11713 Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Einordnung einer Musikgruppe als "extremistisch" rechtfertigt allein kein Auftrittsverbot

27.07.2020Allein die Einordnung einer Musikgruppe als "extremistisch" rechtfertigt kein Auftrittsverbot. Vielmehr können mögliche Straftaten durch Auflagen und notfalls die Beendigung des Auftritts begegnet werden. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Hessen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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