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30.04.2026
30.04.2026
28049 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg nur noch ausnahmsweise zulässig

30.04.2026Die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das folgt aus dem heutigen Berufungsurteil des Oberverwal­tungsgerichts Berlin-Brandenburg.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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