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28.04.2024
28.04.2024
21034 Sozialgericht Karlsruhe

Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt Nachweisbarkeit der Infektion am Arbeitsplatz voraus

14.07.2023Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt den Nachweis voraus, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit angesteckt hat. Besteht die Möglichkeit, dass die Infektion im privaten Bereich geschah, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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