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27.04.2024
27.04.2024
23451 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Chefarzt kann nicht von Oberarzt weitergebildet werden: Verwaltungsgericht Münster 15-02-2024

15.03.2024War ein Chefarzt nach eigenen Angaben in der Abteilung seines (weiterbil­dungsberechtigten) Oberarztes tätig, so begründet dies keinen Anspruch auf Anerkennung der Gleichwertigkeit seiner ärztlichen Tätigkeit und Zulassung zur Prüfung für die Anerkennung der Facharztbezeichnung Physikalische und Rehabilitative Medizin. Denn dies erfordert eine strukturierte und gezielte Weiterbildung "unter Anleitung" eines weiterbil­dungsbefugten Arztes und mithin unter dessen hierarchischer Leitungsbefugnis. Da ein Oberarzt gegenüber seinem Chefarzt nicht leitungsbefugt ist, kann er diesen auch nicht weiterbilden (Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 15.2.2024 - 5 K 185/21).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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