wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
15640 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bewerber um Beigeordnetenamt muss öffentliche Namensnennung im Vorfeld der Wahl hinnehmen

09.06.2021Der Rat der Stadt Dortmund war nicht berechtigt, ein Ordnungsgeld gegen zwei Ratsherren zu verhängen, die den Namen eines Bewerbers um ein Beigeordnetenamt vor der Wahl durch den Stadtrat publik gemacht hatten. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, das die Ordnungs­geldbescheide aufgehoben hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Bewerber_um_Beigeordnetenamt_muss_oeffentliche_Namensnennung_im_Vorfeld_der_Wahl_hinnehmen