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29.04.2024
29.04.2024
19920 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen Zweifel an der Verfassungstreue begründen

29.12.2022Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechts­schutzverfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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