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29.04.2024
29.04.2024
17073 Verwaltungsgericht Trier

Bevollmächtigung zum Bezirks­schornsteinfeger wegen Steuerhinterzeihung im Amt aufgehoben

28.10.2021Ein bevollmächtigter Bezirks­schornsteinfeger, der wegen Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt wurde, ist unzuverlässig im Sinne des Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Eilbeschluss vom 21. Oktober 2021 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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