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29.04.2024
29.04.2024
15437 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Angeklagter Sachverhalt im Zusammenhang mit dem sog. Cum-Ex-Skandal erfüllt sowohl den Tatbestand der Steuerhinterziehung als auch den Verbrechens­tatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

02.06.2021Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat sich im Rahmen einer Anhörungsrüge erneut mit den gegen den Angeklagten B. erhobenen Tatvorwürfen befasst. Es hat mangels Gehörsverletzung die Anhörungsrüge zurückgewiesen und ausgeführt, dass die gegen den Angeklagten B. erhobenen Tatvorwürfe sowohl den Tatbestand der Steuerhinterziehung als auch den Verbrechens­tatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erfüllen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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