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28.04.2024
28.04.2024
20713 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Oberlandesgericht Frankfurt am Main hebt Einstellungs­beschluss des Landgerichts im Zusammenhang mit dem so genannten Sommermärchen auf

25.05.2023Das Landgericht hatte das Strafverfahren gegen drei angeklagte ehemalige Sportfunktionäre wegen Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit Angaben hinsichtlich einer Zahlung von 6,7 Mio. € im Jahr 2005) im Hinblick auf die Einstellung des schweizerischen Strafverfahrens und das zu beachtende Doppel­bestrafungs­verbot eingestellt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) diesen Beschluss aufgehoben. Der Aburteilung der Angeklagten stehe nicht das Doppel­bestrafungs­verbot entgegen, da das schweizerische Verfahren nicht dieselbe Tat, sondern ein Vortatgeschehen betreffe, begründete das OLG die Entscheidung. Das Verfahren ist nun vom Landgericht Frankfurt am Main fortzuführen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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