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28.04.2024
28.04.2024
17639 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Haftung des Schornsteinfegers für starke Ruß- und Rauchentwicklung wegen unzureichender Kehrung des Schornsteins

19.01.2022Kommt es wegen der unzureichenden Kehrung des Schornsteins zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung, haftet dafür der Schornsteinfeger. Die Teilausführung von Arbeiten durch den Kunden ist unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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