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27.04.2024
27.04.2024
22643 Oberlandesgericht Celle

Sturz eines Motorradfahrers zwecks Verhinderung eines Auffahrunfalls spricht für dessen Unaufmerksamkeit oder zu geringen Abstand

16.01.2024Stürzt ein Motorradfahrer bei einem Bremsvorgang zur Verhinderung eines Auffahrunfalls, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Der für Auffahrunfälle geltende Anscheinsbeweis gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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