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29.04.2024
29.04.2024
19180 Finanzgericht Münster

Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts

23.08.2022Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass kein objektiver Verkürzungs­tatbestand vorliegt, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohn­steuer­bescheinigungen vorliegen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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