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27.04.2024
27.04.2024
18688 Landgericht Nürnberg-Fürth

Verschweigen von Einkünften in Steuererklärung: Spätere Offenbarung fiktiver Einkünfte in gleicher Höhe stellt keine strafbefreiende Selbstanzeige dar

16.06.2022Verschweigt ein Steuerpflichtiger Einkünfte in einer Steuererklärung, so liegt in der späteren Offenbarung von fiktiven Einkünften in gleicher Höhe keine strafbefreiende Selbstanzeige. Es liegt dann eine strafbare Steuerhinterziehung vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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