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27.04.2024
27.04.2024
19772 Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren

01.12.2022Der ehemalige Geschäftsführer einer Kapital­anlage­gesellschaft des Bankhauses Warburg muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die auf Verfahrens­beanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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