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28.04.2024
28.04.2024
18106 Bundesarbeitsgericht

Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam

21.03.2022Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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