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27.04.2024
27.04.2024
17046 Finanzgericht Münster

Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzu­schätzungs­beträgen möglich

22.10.2021Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Bescheid nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden muss, wenn ein Hinzu­schätzungs­betrag zunächst auf mehrere Jahre verteilt wurde, obwohl eine Erfassung des Gesamtbetrages nur in einem Jahr zutreffend wäre.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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