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28.04.2024
28.04.2024
17743 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Abstellen eines Anhängers mit falschem Kennzeichen am Straßenrand stellt Kenn­zeichen­missbrauch dar

01.02.2022Wer ein Anhänger mit einem falschen Kennzeichen am Straßenrand abstellt, begeht den Straftatbestand des Kenn­zeichen­missbrauchs nach § 22 Abs. 2 StVG. Es liegt insofern ein "Gebrauchmachen" des Anhängers im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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