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27.04.2024
27.04.2024
22835 Hessisches Finanzgericht

Steuerliche Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig

13.02.2024Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungs­zeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. 816/20).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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