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28.04.2024
28.04.2024
19236 Oberlandesgericht Dresden

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls bei objektiv falscher Krankschreibung

31.08.2022Kommt es zu einem Verdienstausfall, weil der Geschädigte im Vertrauen auf eine objektiv falsche Krankschreibung nicht arbeitet, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls zu. Es muss eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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