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28.04.2024
28.04.2024
17810 Landgericht Mainz

Inkassobüro muss wegen falscher Negativmeldung an Schufa Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zahlen

09.02.2022Übermittelt ein Inkassobüro eine falsche Negativmeldung an die Schufa, so kann dies eine Haftung nach Art. 82 DSGVO nach sich ziehen. Führt die falsche Negativmeldung zu einer Beeinträchtigung des sozialen Ansehens und damit zu einer Persönlich­keits­verletzung, kann der Betroffene ein Schadensersatz in Höhe von 5.000 € verlangen. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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