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04.05.2024
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10182 Bundesgerichtshof

Berwertungsportale im Internet: Gewerbetreibender muss Kritik an Leistungen und öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen

14.01.2020Der Bundesgerichtshof hatte über die Zulässigkeit der Bewertungs­darstellung von Unternehmen auf dem Internet-Bewertungsportal www.yelp.de zu entscheiden und verwies darauf, dass die Anzeige des Bewertungs­durch­schnitts und die Einstufung von Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder "nicht empfohlen" durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt sind. Zudem verwies das Gericht darauf, dass ein Gewerbetreibender Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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