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28.04.2024
28.04.2024
21373 Landgericht Flensburg

Schmerzensgeld von 10.000 € wegen wahrheitswidriger Behauptung der Mitgliedschaft in Stasi

14.08.2023Wird öffentlich in einem Blog und Buch mit Schädigungsabsicht wahrheitswidrig behauptet jemand sei Mitglied in der Stasi, was den Betroffenen in eine schwere emotionale Krise stürzt, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Dabei ist mildernd zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung eine geringe Reichweite hat und der Täter ein traumatisiertes Opfer der Stasi ist. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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