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27.04.2024
27.04.2024
20892 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kündigung trotz Bildes „IMPFUNG MACHT FREI“ unwirksam

22.06.2023Kündigung trotz Bildes „IMPFUNG MACHT FREI“ unwirksamDie Kündigung des Arbeits­ver­trages eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzen­tra­ti­ons­lagers mit dem Schriftzug „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube einstellte war unwirksam. So entschied es das Landes­ar­beits­ge­richt Berlin‐Brandenburg. Es löste den Arbeits­vertrag jedoch auf Antrag des beklagten Landes auf und verur­teilte das beklagte Land zur Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000 €.Inhalts­ver­zeichnisDie Meinungs­freiheit schützt Äußerungen, die nicht ganz überwiegend Tatsa­chen­be­haup­tungen sind, sondern ein Werturteil enthalten. Dabei ist es unwichtig, ob diese Äußerungen begründet, rational, grundlos oder von anderen anerkannt sind. Das ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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