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08.10.2025
08.10.2025
27140 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Wer im Rotlicht als Anbieter auftritt, zahlt auch die Umsatzsteuer

03.10.2025Keine Sonderregeln für Prostituti­onsleistungen Im Rotlichtgewerbe verschwimmen oft die Grenzen zwischen Selbständigkeit und Organisation. Wer gilt steuerlich als Leistender: die einzelne Prostituierte, die ihre Dienste anbietet, oder der Club, der Räumlichkeiten stellt, Werbung betreibt und als Ansprechpartner für die Gäste auftritt? Der Bundesfinanzhof musste genau diese Frage klären – und entschied, dass die rechtliche Einordnung […]Der Beitrag Wer im Rotlicht als Anbieter auftritt, zahlt auch die Umsatzsteuer erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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