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16.09.2025
16.09.2025
23551 Kammergericht Berlin

Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht angehoben

08.04.2024Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das Berliner Kammergericht am 27. März 2024 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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