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23.07.2026
23.07.2026
28361 Landgericht München I

Kein Schadenersatz gegen Bank für Anleger eines Luxemburger-Fonds, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag

23.07.2026Die unter anderem auf Bank- und Finanzsachen spezialisierte 40. Zivilkammer hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen (Az. 40 O 4474/18). Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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