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08.06.2026
08.06.2026
28130 Oberlandesgericht Köln

Rabatt auf UVP ist keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung im Sinne von § 11 Abs. 1 PAngV

19.05.2026Der Supermarkt­discounter Penny hat sich in zweiter Instanz erfolgreich gegen eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewehrt. Es ging um eine Prospektwerbung für einen Müller-Joghurt. Penny hatte seinen Angebotspreis und die prozentuale Ersparnis mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers angegeben. Das Oberlandesgericht Köln sah hierin keine unlautere Werbung und wies die Klage der Verbraucherzentrale ab. Das Landgericht Köln als Vorinstanz hatte noch dem Verbraucherverband recht gegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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